Laborbefunde
& mikrobiologische Testverfahren

Bei uns geht es um die Gesunderhaltung eines jeden Menschen, mit dem Fokus auf den Körper und die Psyche.

Deutsches Hygiene und Infektionsschutz Labor 

Erstellung von Laborbefunden und mikrobiologische Testverfahren

Öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen / Kliniken / Ambulante Pflegestationen

Hausverwalter, Eigentümer, Ärztepersonal sowie manche Privatpersonen wünschen den medizinischen Laborbefund der vorliegenden Hygiene(-problematik) in einem Mietobjekt, einer Einrichtung, in der Klinik oder einem Privathaushalt.

Diese Dienstleistung dient dem Zweck der Gesunderhaltung von nachfolgenden Mietern, Patienten oder Personen. Das Ziel besteht darin, ein verbindliches Schreiben vorlegen zu können, welches als Nachweis dient, dass von den beprobten Oberflächen keine akute Gesundheitsgefahr mehr ausgeht.
Die DHI bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem MVZ Laborbefunde an, die Sie bei folgenden Problematiken anfordern können:

Nachweis von Bakterienstämmen und Schimmelsporen nach Leichenfund

  • Hier erfolgt die Durchführung zweier Abklatschtests. Einmal vor der Desinfektionsmaßnahme und einmal nach der Desinfektionsmaßnahme am Leichenfundort.
  • Die Testentnahme wird von unserem Personal ausgeführt und anschließend unter den vorgegebenen Transportbedingungen dem Labor übergeben.
  • Die Befundermittlung beträgt maximal 1 Woche.
  • Das Testergebnis erreicht Sie umgehend vorab telefonisch und wird Ihnen anschließend schriftlich übermittelt.

Bestimmung der Schimmelgattung

  • Viele Mietobjekte sind von Schimmelbildungen betroffen. Die Ursachen sind unterschiedlicher Art und individuell zu analysieren.
  • Im Labor können die unterschiedlichen Schimmelarten bestimmt werden.
  • Nach dem Testergebnis zur Art des vorliegenden Schimmels kann eine daraus resultierende gesundheitliche Gefährdung abgeleitet werden.
  • Dieses Ergebnis hilft dem Mieter sowie auch dem Vermieter beim Treffen weiterer Entscheidungen und Maßnahmen.

Legionellentestung

  • Die geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt Legionellenuntersuchungen in Trinkwasserinstallationen vor. Diese Verordnung beinhaltet die verpflichtenden Gewerke, die Untersuchungshäufigkeit sowie die Regelung zur Probenentnahme.
  • Die Probeentnahmen und Auswertungen führen ausschließlich akkreditierte und vom Land gelistete Labore durch.
  • Gern können wir Sie dazu beraten und vermitteln Sie an vertrauensvolle qualitative Fachbereiche akkreditierter Labore.

Hinweis: Bitte verhindern Sie eine gesundheitliche Eigengefährdung und betreten Sie keine Tatorte! Wenn Sie dort berufstätig sind, schützen Sie sich mit entsprechenden Maßnahmen!